Ehrenamtliche Personen für Vormundschaften und Pflegschaften gesucht!
Projektbeschreibung
Was ist ein Vormund? Vormünder vertreten die persönlichen und rechtlichen Interessen eines jungen Menschen. Sie werden durch das Familiengericht bestellt, wenn Eltern die elterliche Sorge ihres Kindes nicht mehr wahrnehmen können. Sie arbeiten außerdem mit dem Jugendamt, dem Familiengericht, Behörden, Einrichtungen und Wohngruppen oder bspw. Schulen zusammen. Diese Aufgabe kann von ehrenamtlichen Personen ausgeführt werden.
An wen richtet sich das Angebot? Ehrenamtliche, die die Verantwortung für ein Kind bzw. Jugendlichen übernehmen wollen, Pflegeeltern, die eine Vormundschaft übernommen haben oder dies überlegen, Verwandte von betroffenen Kindern und Jugendlichen, die sich mit dieser Frage beschäftigen.
Seit 01.01.2023 sieht der Gesetzgeber vor, ehrenamtliche Personen vor Amts- oder Berufsvormündern vorzuziehen, um den bestgeeignetsten Vormund zu finden, der langfristig eine vertrauliche Beziehung zu seinem Mündel aufbauen und bedarfsgerechte Entscheidungen zum Wohl des Mündels treffen kann. Ein persönliches Treffen muss mind. 1 x monatlich stattfinden, darüber hinaus je nach Bedarf oder Situation. Der Mehraufwand kann entweder einzeln und mittels Nachweise über das Familiengericht abgerechnet werden oder einmalig über die Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 Euro pro Jahr.
| Einsatzort | Keine PLZ angegeben Ortsunabhaengig |
|---|---|
| Tätigkeit | Sonstige |
| Kategorie | Kinder + Jugendliche |
Kontakt
Frau Virginia Wagner
Römerstraße 18-24
63785 Obernburg